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Sender haben ein Recht nach dem Ersten Verfassungszusatz, zu entscheiden, welche Programme ausgestrahlt werden. Wenn der Kongress besorgt ist, dass die Bundesregierung Sender erpresst, sollte sie die Regierung untersuchen, nicht den Sender.
Das Mittel gegen staatliche Eingriffe in die Medien ist nicht mehr Eingriff.
Die Bestrafung von Sendern durch die Regierung oder das Eindringen in ihre redaktionellen Prozesse, weil sie sich weigern, ein Programm auszustrahlen, ist ebenso schädlich wie die Bestrafung dafür, dass sie es ausstrahlen.
Zwei Fehler rechtfertigen kein verfassungsmäßiges Recht.


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